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   LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15   

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https://dejure.org/2016,69955
LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15 (https://dejure.org/2016,69955)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13.06.2016 - 4 O 272/15 (https://dejure.org/2016,69955)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 4 O 272/15 (https://dejure.org/2016,69955)
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  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung zudem grundsätzlich keine anderen Erklärungen erhalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2011, XI ZR 148/10).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    In dem Gebrauch des Possessivpronomens liegt auch der Unterschied zu der Fallgestaltung, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2009 (NJW 2009, 3572) zugrundelag.
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97

    Ist eine Klage auf Feststellung von Baumängeln zulässig?

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • OLG München, 09.11.2015 - 19 U 1610/15
    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Was das Verhältnis der beiden eigentlichen Belehrungen zueinander anbetrifft, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers davon auszugehen, dass beide Belehrungen gelten (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.11.2015, Az. 19 U 1610/15).
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